§ 9 VStG; § 23 ArbIG; § 28a Abs 3 AuslBG
Der Beitrag befasst sich mit der Möglichkeit der Bestellung einer Person, die für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften verantwortlich und verwaltungsstrafrechtlich haftbar ist. Zunächst findet sich eine Auflistung sämtlicher Voraussetzungen für die Bestellung. Danach werden zu jedem Tatbestandsmerkmal maßgebliche Entscheidungen des VwGH angeführt.

