Zusammenfassung: Gerhartl befasst sich mit dem Inhalt der Meldepflicht beim AuslBG und zeigt, für wen diese Pflichten gelten, welche Verwaltungsstrafen bestehen und in welcher Form das AMS zu informieren ist.
Rechtsgrundlagen: BGBl I 2011/25; § 26 Abs 5 AuslBG
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