Die Autorinnen legen ihrer Judikaturbesprechung die Entscheidung des OGH vom 26.7.2012 zu 8 ObA 56/11k zugrunde und thematisieren dahingehend Nachforderungen des Dienstnehmers, die aufgrund der Qualifizierung eines freien Dienstvertrages als "echter" Dienstvertrag erwachsen können und auch sozialversicherungsrechtlich beachtlich werden.
OGH 26.7.2012, 8 ObA 56/11k

