§ 15 Abs 1 MSchG; § 15 Abs 3 MSchG; § 25 IO
Mit vorliegender Entscheidung wendet sich der erkennende Senat der Kündigungsentschädigung bei Schwangerschaft zu. Vertiefend stellt Gerhartl die vorliegende Entscheidung und denkbare Probleme unter Heranziehung mehrerer Praxisbeispiele dar und klärt die Frage, ob sich die fiktive Kündigungsfrist verlängert.

