Zusammenfassung: Hier setzte sich das OLG Wien mit einem Lohnpfändungs-Fall auseinander, in dem es strittig war, ob die Entlohnung des Schuldners, der als gewerberechtlicher Geschäftsführer im Ausmaß von 20 Wochenstunden tätig ist, angemessen oder wie vom Kläger (Gläubiger) behauptet eine weitaus höhere fremdübliche Entlohnung angemessen wäre. Das Erstgericht wurde angewiesen, im fortzusetzenden Verfahren festzustellen, was üblicherweise als angemessenes Entgelt heranzuziehen ist.

