Hier entschied der OGH erstmals darüber, ob eine beantragte Zusammenrechnung von nur beschränkt pfändbaren Forderungen des Verpflichteten gegenüber mehreren Drittschuldnern voraussetzt, dass die Bezüge des Verpflichteten in Summe das unpfändbare Existenzminimum übersteigen. Abschließend wird in einem umfassenden Beispiel von Köck die Exekution bei Zusammenrechnung in verschiedenen Varianten durchgerechnet.
OGH 24.2.2010, 3 Ob 199/09z

