Zusammenfassung: Grafeneder stellt in seinem Beitrag kurz die VO BGBl II 2009/216 vor, die Bestimmungen über die Auftraggeberhaftung hinsichtlich etwaiger Sozialversicherungsbeiträge vorsieht.
Schlagwörter:
Auftraggeberhaftung; Unternehmen; Baubereich; Sozialversicherungsbeitrag;

