Zusammenfassung: Der Beitrag Gerhartls enthält wesentliche Informationen zur Beschäftigung von Ausländern als Ferial- oder Berufspraktikanten. Wodurch zeichnet sich ein Volontariat aus? Welche Tätigkeiten gelten als Ferial- oder Berufspraktikum? Bedarf es zur Beschäftigung von ausländischen Volontären oder Ferial- bzw Berufspraktikanten einer Beschäftigungsbewilligung? Welche Anzeigepflichten gelten für den Arbeitgeber?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 5 AuslBG

