Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, inwieweit ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, den ihm nicht zustehenden Überbezug zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eines Irrtums ein zu hohes Gehalt erhalten hat. Das Gericht äußerte sich dahingehend, ob dabei der Bruttobetrag oder aber die Nettosumme zurückgezahlt werden muss.
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