Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm den Bekanntgabe- und Nachweispflichten für Vordienstzeiten durch den Arbeitgeber sowie den damit verbundenen Aufklärungs- und Informationspflichten durch den Arbeitgeber zu befassen. Der Gerichtshof äußerte sich dazu, unter welchen Bedingungen für den Fall, dass ein Nachweis der Vordienstzeiten durch den Dienstnehmer an eine bestimmte Frist gebunden ist, diese Frist zu laufen beginnt.

