Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert darüber, wann 2009 die Arbeitgeberhaftung voraussichtlich in Kraft treten wird und bis zu welchem Zeitpunkt aufgrund der noch nicht gegebenen technischen Voraussetzungen Anträge zur Aufnahme in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen nicht gestellt werden sollten.
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