Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Ansichten der Gebietskrankenkassen in der Frage, ob ab 1. Jänner 2010 die Beitragsgrundlage vor Eintritt der Kurzarbeit für die KU (Kammerumlage) und den WF (Wohnbauförderungsbeitrag) sowie auch für die Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen ist.
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