Zusammenfassung: Der Beitrag informiert darüber, welche Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Welche Freibeträge sind in diesem Zusammenhang vorgesehen? Gelten im Bereich der Sozialversicherung und der sonstigen Lohnabgaben für Sachzuwendungen und Betriebsfeiern dieselben Freibeträge wie sie im Einkommensteuergesetz vorgesehen sind?
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 14 EStG; LStR 2002, Rz 80

