Die Autorin informiert über eine Entscheidung, in der der OGH zu entscheiden hatte, ob die Kündigung eines Lehrverhältnisses mittels SMS dem Schriftlichkeitsgebot des § 15 Abs 2 BAG entspricht und damit rechtswirksam erfolgte. Es werden Sachverhalt und Entscheidung dargestellt und ein Hinweis für die Praxis gegeben.
OGH 7.2.2008, 9 ObA 96/07v

