§ 8 AngG
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich das Gericht mit der Problematik, dass zwar Einigkeit darüber besteht, dass sich Erkrankungen des AN in der Freizeitphase nicht auf dessen Entgeltanspruch auswirken, es jedoch keine Regelung dafür gibt, welche Zeiten dem AN bei einer Erkrankung in der Vollarbeitsphase gutzuschreiben sind.

