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Notstandhilfe: Wann liegt eine Lebensgemeinschaft vor?

RechtsprechungPersonalverrechnungMag. Andreas GerhartlPV-Info 2008, 26 - 27 Heft 4 v. 1.4.2008

Das Einkommen des Ehepartners oder des Lebensgefährten ist im Zusammenhang mit dem Bezug von Notstandshilfe zu berücksichtigen. Wann liegt jedoch eine Lebensgemeinschaft iS dieses Gesetzes vor?

VwGH 20.9.2006, 2005/08/0065

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