Das Einkommen des Ehepartners oder des Lebensgefährten ist im Zusammenhang mit dem Bezug von Notstandshilfe zu berücksichtigen. Wann liegt jedoch eine Lebensgemeinschaft iS dieses Gesetzes vor?
VwGH 20.9.2006, 2005/08/0065
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Das Einkommen des Ehepartners oder des Lebensgefährten ist im Zusammenhang mit dem Bezug von Notstandshilfe zu berücksichtigen. Wann liegt jedoch eine Lebensgemeinschaft iS dieses Gesetzes vor?
VwGH 20.9.2006, 2005/08/0065
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