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Karenzverlängerung auf 2,5 Jahre: Rechtsfolgen für Abfertigung, Urlaub und Kündigungsschutz

FamilienrechtAufsatzMag. Judith Morgenstern, RAPV-Info 2008, 23 - 26 Heft 12 v. 1.12.2008

§ 23 Abs 1 AngG; § 40 AngG; § 2 Abs 2 UrlG; § 15 Abs 4 MSchG; § 15f Abs 1 MSchG; § 15n Abs 1 MSchG

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