Zusammenfassung: In seinem Beitrag informiert Mag. Gerhartl darüber, welche gesetzliche Möglichkeiten es für das Einarbeiten von zwischen den Weihnachtsfeiertagen gelegenen Arbeitstagen (sog. Fenstertagen) gibt. Welche Besonderheiten müssen dabei bei der Beschäftigung von Jugendlichen sowie werdenden und stillenden Müttern beachtet werden? Wie ist vorzugehen, wenn ein Arbeitnehmer während des vereinbarten Einarbeitungszeitraumes erkrankt? Was passiert, wenn der Dienstnehmer an den Ausfallstagen erkrankt? Was ist bei einer betrieblichen Gleitzeitvereinbarung, was bei der Einarbeitung am 24.12 sowie am 31.12 zu berücksichtigen?

