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Unternehmereigenschaft einer liechtensteinischen Familienstiftung und Zuständigkeit für die Bestellung eines Schiedsrichters

RechtsprechungJudikaturPhilipp Karl FriedlPSR 2026/9PSR 2026, 22 - 23 Heft 1 v. 22.4.2026

§ 587 Abs 3, § 617 Abs 8 ZPO; § 1 Abs 1, § 2 UGB

Die Unzuständigkeit des OGH nach § 617 Abs 8 ZPO gilt für Schiedsverfahren, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, unabhängig davon, ob es sich bei den anderen Parteien um Verbraucher oder Unternehmer handelt.

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