Eine rezente Entscheidung des OGH gibt (wieder einmal) Anlass, sich mit der Auslegung von Stiftungserklärungen zu beschäftigen. Mit dem höchstgerichtlichen Beschluss 6 Ob 56/24i setzt die Rechtsprechung einen (weiteren) bedeutsamen Akzent hinsichtlich der Auslegung von Stiftungserklärungen. In dieser Entscheidung liefert das Höchstgericht recht klare Anhaltspunkte für die Abgrenzung zwischen korporativen und nicht-korporativen Teilen einer Stiftungserklärung. Dadurch gewinnt die bisherige Judikaturlinie deutlich an Kontur. Manche Fragen bleiben zwar weiterhin offen; für die kautelarjuristische Praxis verfestigen sich jedoch (vielleicht endgültig) einige wichtige Erkenntnisse.

