Art 544 Abs 2 PGR
Das in Art 544 Abs 2 PGR vorgesehene gerichtliche Bestellungs- und Abberufungsverfahren ist primär auf stiftungsähnliche und nicht auf körperschaftsähnliche Anstalten zugeschnitten.
Art 544 Abs 2 PGR
Das in Art 544 Abs 2 PGR vorgesehene gerichtliche Bestellungs- und Abberufungsverfahren ist primär auf stiftungsähnliche und nicht auf körperschaftsähnliche Anstalten zugeschnitten.
