§§ 15, 27 EStG
Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug müssen die für eine steuerneutrale Substanzauszahlung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß und nachprüfbar dargetan werden.
Fehlt es an einem überprüfbaren Nachweis der Richtigkeit der ausgewiesenen Stiftungseingangswerte, kann nicht von einer ordnungsgemäßen Führung des Evidenzkontos ausgegangen werden.

