Art 552 § 9 PGR; Art 2 Staatsschutzgesetz; Art 271 chStGB
Die Gründe für eine Versagung der Informationen sind in Art 552 § 9 Abs 2 PGR aufgezählt. Das individuelle Informationsrecht des Begünstigten nach § 9 ist ein Hilfsrecht, das durch seinen dienenden Charakter gekennzeichnet ist. Seine Ausübung soll die Ausübung anderer Rechte, der Hauptrechte, vorbereiten und schützen.