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Rekurslegitimation des Stifters, Prüfbefugnis des FB-Gerichts und zum Abweichen vom Einstimmigkeitsprinzip

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2022/29PSR 2022, 135 - 142 Heft 3 v. 21.12.2022

§ 3 Abs 2, § 9 Abs 2 Z 6, § 10 Abs 2 PSG; § 2 Abs 1 Z 3 AußStrG; § 10 Abs 2 FBG

Im Verf über die Eintragung einer Änderung der Stiftungsurkunde ist ein Stifter rechtsmittellegitimiert, soweit von der Änderung in der Stiftungsurkunde eingeräumte subjektive Rechte dieses Stifters berührt sind.

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