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Privatstiftung und nacheheliche Aufteilung

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2021/33PSR 2021, 130 - 138 Heft 3 v. 2.12.2021

Grds können die vermögensrechtlichen Folgen einer Scheidung durch den Transfer von der Aufteilung unterliegenden Vermögenswerten in eine Privatstiftung nicht vereitelt werden.

Unternehmen und Unternehmensanteile, die nicht mit ehelichen Ersparnissen gegründet oder finanziert wurden, sowie nicht umgewidmete Unternehmenserträge unterliegen aber weiterhin nicht der Aufteilung.

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