EuGH 11.09.2025, Rs C-115/24, UJ/Österreichische Zahnärztekammer
Der EuGH hat in der Rs UJ/Österreichische Zahnärztekammer eine richtungsweisende Entscheidung zum Thema Telemedizin und grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen in der EU vorgelegt. Besonders bemerkenswert ist die Klarstellung der bislang kontrovers diskutierten Abgrenzung zwischen dem Herkunfts- und Bestimmungslandprinzip bei komplexen grenzüberschreitenden Dienstleistungen, die sowohl physische als auch digitale Leistungen umfassen. Im Ergebnis stärkt das Urteil die Position grenzüberschreitender Anbieter telemedizinischer Leistungen.

