EuGH 15.05.2025, Rs C-414/23, Metsä Fibre Oy
Der EuGH verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zur Rückgabe von Emissionszertifikaten, auch dann nicht, wenn ein Anlagenbetreiber diese nicht hätte abgeben müssen. Der Grund liegt in der Verhinderung von Doppelanrechnungen und von Missbrauch. Anlagenbetreiber haben jedoch einen Anspruch auf vollständige materielle Entschädigung. Die Mitgliedstaaten müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

