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Nemo plus iuris – Keine Rückgabe von Emissionszertifikaten durch die zuständigen Behörden, aber voller finanzieller Ersatz

RechtsprechungJohannes HartliebÖZW 2025, 183 Heft 4 v. 15.9.2025

EuGH 15.05.2025, Rs C-414/23, Metsä Fibre Oy

Der EuGH verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht zur Rückgabe von Emissionszertifikaten, auch dann nicht, wenn ein Anlagenbetreiber diese nicht hätte abgeben müssen. Der Grund liegt in der Verhinderung von Doppelanrechnungen und von Missbrauch. Anlagenbetreiber haben jedoch einen Anspruch auf vollständige materielle Entschädigung. Die Mitgliedstaaten müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

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