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§ 6 Abs 2 Z 4 KSchG verfassungskonform1)1)Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den die Verfasserin im Rahmen des Judikaturseminars des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU Wien am 14.10.2025 gehalten hat.

RechtsprechungIsabelle VonkilchÖZW 2025, 153 Heft 4 v. 15.9.2025

VfGH 24.06.2025, G 170/2024 ua

Nach einer unerwarteten Judikaturverschärfung durch den OGH zur Auslegung von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG, die zahlreichen Wertsicherungsklauseln in Formularmietverträgen ihre Wirksamkeit zu nehmen drohte, war der VfGH mit der Prüfung der Verfassungskonformität von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG befasst. Aus zivilrechtlicher Sicht kaum überraschend gelangte dieser zum Ergebnis, dass die Bestimmung auch in ihrer strengen Auslegung durch den OGH weder freiheits- noch gleichheitsrechtliche Bedenken aufwirft. Dass der OGH seine Judikatur nur wenige Wochen später zugunsten zahlreicher gewerblicher Vermieter abmilderte, machte die noch zuvor gehegten Bedenken an der Verhältnismäßigkeit von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG dann gänzlich obsolet. Der Beitrag legt die Entwicklungen in der Judikatur von OGH und VfGH in ihrer zeitlichen Chronologie aus zivilrechtlicher Perspektive dar, geht auf Divergenzen zwischen den Höchstgerichten mit Blick auf die unionsrechtliche Determinierung von § 6 Abs 2 Z 4 KSchG ein und zeigt schließlich auf, dass die mediale Rezeption der Thematik alles andere als geglückt ist.

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