Mit 1. Januar 2026 treten die umfassenden Verpflichtungen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in Kraft. Bereits seit dem 1. Oktober 2023 läuft eine Übergangsphase, die den beteiligten Unternehmen als Testlauf dient und ihnen die Gelegenheit bietet, Prozesse und Datenflüsse näher kennenzulernen. In diesem Zeitraum werden zunächst notwendige Daten zu "grauen Emissionen" erfasst, um die angewandte Methodik zu präzisieren und die vollständige Umsetzung ab 2026 vorzubereiten. Um diese Entwicklungen einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die grundlegende Funktionsweise des CBAM: Auf welchen Mechanismen und welchen Zielsetzungen basiert der CBAM? Wer ist vom Anwendungsbereich erfasst und welche Vorgaben müssen betroffene Unternehmen dabei besonders im Blick behalten?

