Vor kurzem hat der VfGH die Verfassungskonformität des Energiekrisenbeitrags-Strom (oft bezeichnet als "Übergewinnsteuer" der Stromerzeuger) nach der bis Juni 2023 geltenden innerstaatlichen Rechtslage bestätigt, mit der die NotfallmaßnahmenVO der Europäischen Union in Österreich umgesetzt worden war. In einer weiteren Entscheidung zur Rechtslage nach Wegfall der Notfallmaßnahmen-VO hat der Gerichtshof an seiner Auffassung festgehalten. Der vorliegende Beitrag analysiert eine Reihe Grundsatzfragen rund um das Thema "Übergewinnsteuern", die der VfGH in seinen Entscheidungen behandelt hat. Insbesondere geht es dabei um die Umsetzung der in der NotfallmaßnahmenVO vorgesehenen Erlösobergrenze (revenue cap) durch eine Abgabe, deren innere Ausgestaltung und ihre rückwirkende Einführung. Viele dieser Fragen könnten sich in der Zukunft erneut stellen, da der Gesetzgeber den zwischenzeitig ausgelaufenen Energiekrisenbeitrag-Strom ab April 2025 wieder eingeführt hat.

