Der Beitrag analysiert ausgehend vom Erkenntnis VfSlg 10.179/1984 die Entwicklung der Rechtsprechung des VfGH zur Erwerbsfreiheit und zur Eigentumsgarantie in den letzten Jahrzehnten. Er arbeitet die Ausdehnung des Schutzbereichs im Hinblick auf EU-Ausländer, auf geschützte Tätigkeiten und auf die Privatautonomie heraus. Der Autor konstatiert, dass in jüngerer Zeit Prüfungen von Ausübungsbeschränkungen und im Vergleich der Grundrechte die Eigentumsgarantie an Bedeutung gewinnen. Auf der Ebene der Grundrechtsschranken werden verschiedene Vereinheitlichungstendenzen beleuchtet.