Der Großteil der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist als Aktiengesellschaften eingerichtet und steht aufgrund eines eigenen Bundesverfassungsgesetzes (ElWiBVG) mehrheitlich im Eigentum des Staates. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass das ElWiBVG den darin genannten Unternehmen nicht nur eine Bestandsgarantie gibt, sondern darüber hinaus auch eine inhaltliche Bindung des Vorstands bei der Leitung des Elektrizitätsversorgungsunternehmen auferlegt. Die inhaltliche Bindung des Vorstands ist Ergebnis einer verfassungskonformen Interpretation von § 70 AktG.