Die steigenden Energiepreise im Jahr 2022 haben im Bereich der größtenteils im staatlichen Eigentum stehenden Energiewirtschaft die Diskrepanz zwischen Gewinnmaximierung einerseits und dem öffentlichen Interesse andererseits offengelegt. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich unter diesem Gesichtspunkt, mit dem Handlungsspielraum der Vorstände von Energieunternehmen im öffentlichen Eigentum, die als Aktiengesellschaften organisiert sind. Eingehend werden dabei die durch § 70 AktG normierten Zielvorgaben, welche das Vorstandshandeln determinieren, beleuchtet. Der Beitrag zeigt dabei, dass das "Wohl des Unternehmens" nicht mit Gewinnmaximierung gleichzusetzen ist. Darüber hinaus wird vertreten, dass die mitunter gegenläufigen Zielvorgaben – das öffentliche Interesse und das Interesse der Aktionäre – bei Unternehmen der Energieversorgung, die sich im öffentlichen Eigentum befinden, in keinem Spannungsverhältnis mehr zueinander auftreten. Das öffentliche Interesse wird bei solchen Unternehmen zur entscheidenden Determinante des Vorstandshandelns.