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Die Preisfestsetzung im Energiesektor aus Sicht der Endkund*innen – Leistbarkeit in der Gewährleistungsverantwortung

BeiträgePaul HahnenkampÖZW 2024, 19 Heft 1 v. 15.1.2024

Die Energiepreise für Endkund*innen erlebten in den letzten Jahren besonders im Zuge des Ukraine-Kriegs einen enormen Anstieg und führten zu großen volkswirtschaftlichen Belastungen. Die individuelle Sicherheit, als Einzelne*r Energie zu leistbaren Preisen zu erwerben, verringerte sich. Der Beitrag analysiert vor dem Hintergrund liberalisierter Energiemärkte, welche preisrechtlichen Maßnahmen der Staat in der Energiepreiskrise aktivieren kann, um die Leistbarkeit von Energie zu gewährleisten. Dazu werden zuerst die historischen und aktuellen preisrechtlichen Bestimmungen im Preisgesetz, die Festlegung der Systemnutzungsentgelte sowie die Verbraucherschutzbestimmungen im ElWOG und GWG erörtert und dargelegt, ob und in welcher Form hier Energiepreise für Endkund*innen unter Berücksichtigung der marktwirtschaftlichen Gegebenheiten festgelegt werden können. Der nationale Gesetzgeber verzichtete in der rezenten Energiepreiskrise auf eine unmittelbare Preisbestimmung und setzte vor allem auf Zuschüsse und deren teilweise Refinanzierung durch Übergewinnsteuern. Aus der Gegenüberstellung von direkten und indirekten Preisregeln wird abschließend diskutiert, ob es erweiterte innerstaatliche Preisbildungsmechanismen in Energiepreiskrisen benötigt, um die Leistbarkeit von Energie als Teil der Gewährleistungsverantwortung sicherzustellen.

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