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Unionsrechtliche Vorgaben für die Preisgestaltung am Energiemarkt

BeiträgeMaximilian Christall1)1)Dieser Beitrag ist die Schriftfassung eines Vortrags, den der Autor im Rahmen des Workshops "Versorgungssicherheit im Energiebereich" am 12.10.2023 an der TU Wien, organisiert von Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek und Univ.-Prof.in Dr.in Dragana Damjanovic, gehalten hat. Der Autor möchte sich bei Florian Schlintl und Vanessa Pichler für Anmerkungen und Hinweise herzlich bedanken.ÖZW 2024, 11 Heft 1 v. 15.1.2024

Dieser Beitrag befasst sich mit den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Preisbildung am Energiemarkt. Anhand des im einschlägigen Primär- und Sekundärrecht zum Ausdruck kommenden Prinzip des freien Wettbewerbs lässt sich festmachen, dass das Unionsrecht zunächst eine freie Preisbildung vor Augen hat, die ohne hoheitliche Eingriffe, also rein marktbasiert erfolgen soll. Allerdings finden sich im Energierecht einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. So kann aus Gründen der Versorgungssicherung der von Energiearmut betroffenen oder schutzbedürftigen Haushaltskunden in die Preisfindung der Energieunternehmen eingegriffen werden. Aufgrund der vor zwei Jahren eingetretenen Energiekrise und den daraus resultierenden hohen Energiepreisen wurden weitere Mechanismen zur Preiskorrektur eingeführt, die nun auch einen Eingriff in die freie Preisfestsetzung zugunsten von Haushaltskunden und Kleinstunternehmen übergangsweise ermöglichen.

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