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REMIT II – Eine Reform der Energiemarktaufsicht im Lichte der Krise

BeiträgeLeo Lehr1)1)Der Autor ist Mitarbeiter der Energie-Control Austria (E-Control), der zuständigen Behörde für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft. Dieser Beitrag gibt die persönliche Ansicht des Autors wieder.ÖZW 2024, 4 Heft 1 v. 15.1.2024

Die Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) soll einen fairen Wettbewerb an den Energiegroßhandelsmärkten sicherstellen. Im Herbst 2023 einigten sich die europäischen Institutionen unter dem Namen "REMIT II" auf eine umfassende Überarbeitung der REMIT. Ausgangspunkt dafür war konkret die Energiekrise in Europa, jedoch hat sich im Laufe der Zeit an vielen Stellen der REMIT Reformbedarf angestaut. REMIT II soll va neue Marktentwicklungen in das Rahmenwerk integrieren und die Rolle der Aufsichtsbehörden dabei maßgeblich stärken. Für Unternehmen in der Energiewirtschaft bedeuten die Neuerungen teils neue regulatorische Pflichten und nochmals erhöhte Anforderungen an die Compliance.

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