(VfGH 05. 10. 2022, E 394/2021; VfGH 05. 12. 2022, V 220/2022)
In zwei Ende 2022 ergangenen Entscheidungen setzte sich der VfGH im Wesentlichen mit der Frage auseinander, auf welche Weise ein – unionsrechtlich verliehenes – Recht auf Änderung einer Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung gegenüber dem säumigen Verordnungsgeber im nationalen Verfahren rechtswirksam durchgesetzt werden kann. Die im Prüfungsbeschluss angestellten Erwägungen geben (neuerlich) Anlass dazu, die (unionsrechtlichen) Anforderungen an die Ausgestaltung leistungsfähiger nationaler Rechtsschutzsysteme für den Fall der Untätigkeit des Verordnungsgebers zu diskutieren.