Der Beitrag nimmt das Erkenntnis G 174/2022, mit dem der VfGH die Verfassungskonformität eines zinsenlosen Corona-Kreditmoratoriums bestätigt hat, zum Anlass, um den status quo zu bewerten und die dadurch aufgeworfenen Fragen einzuordnen.
Der Beitrag nimmt das Erkenntnis G 174/2022, mit dem der VfGH die Verfassungskonformität eines zinsenlosen Corona-Kreditmoratoriums bestätigt hat, zum Anlass, um den status quo zu bewerten und die dadurch aufgeworfenen Fragen einzuordnen.