Die EU-Beschleunigungs-VO 2022/2577 wird in der Presse und einschlägigen Newslettern bisweilen als "Game Changer" und als Grund dafür genannt, dass es in Zukunft "in dubio pro Projekt" heißen soll. Dabei wird insbesondere suggeriert, der besondere Artenschutz der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutz-RL müsse in den (langwierigen) Projektgenehmigungsverfahren keine große Rolle mehr spielen und dessen Anforderungen könnten stets durch Ausgleichsmaßnahmen erfüllt werden. Der vorliegende Beitrag analysiert diese Einschätzung und behandelt die Frage, welche Beschleunigung mit der rezenten VO tatsächlich erreicht werden könnte.