In seiner AQ Austria-Entscheidung führt der VfGH Grundlegendes zu verfassungsrechtlichen Schranken für die aber auch Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf Akteure außerhalb der staatlichen Verwaltungsorganisation und damit zusammenhängend zu Grund und Grenzen weisungsfreier Verwaltung aus. Der Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, die Funktion der Verwaltungsstruktur(en) zu reflektieren.