Die Energiemärkte sind keine freie Marktwirtschaften und können nicht allein der unsichtbaren Hand des Marktes überlassen werden. Vielmehr bedarf es eines klug aufgesetzten und auf bestimmte Ziele ausgerichteten Marktdesigns. In diesem Beitrag wird am Beispiel der Aufgaben des Energierechts in der Krise überlegt, welche Bedeutung eine dogmatische Fortentwicklung der Ziele zu Rechtsprinzipien haben kann.