Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 ("AWG-Novelle") setzt das EU-Kreislaufwirtschaftspaket, Teilbereiche des aktuellen Regierungsprogramms und die Vorgaben der Single-Use Plastics Directive (SUP-RL) um und bringt neue regulatorische Instrumente im Bereich der Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft mit sich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen, Mehrwegquoten und die Einführung eines Einwegpfands. Der Beitrag prüft die zum Teil unklaren Regelungen auf Ihre Vereinbarkeit mit Grundfreiheiten und Grundrechten.