Zielkonflikte zwischen Wirtschaft und Umwelt sind im Projektgenehmigungsrecht seit langem eine harte Nuss für den Gesetzgeber, die Behörden und die Gerichte. Nun wirbt ein Teil der Projektwerber mit Klimaschutz und Resilienzargumenten. Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, wie der Interessenausgleich neu zu strukturieren ist, um die Grenze zwischen genehmigungsfähig und nichtgenehmigungsfähig klar und stimmig zu ziehen.