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Aus für den Lobau-Tunnel?*)*)Diese Untersuchung beruht auf einem, vom Verfasser für die WK Wien erstatteten, Rechtsgutachten.
Auf Publikationen, die nach dessen Fertigstellung erschienen sind, sei nur hingewiesen:
Damjanovic, Lobautunnel – rechtswidriger Baustopp oder sachentsprechende Entscheidung angesichts geänderter Voraussetzungen?, ÖZW 2021, 146; Lachmayer/Wieser, Darf die BMK der ASFINAG eine Weisung erteilen?, ÖZW 2021, 156; Strejcek, Rechtsfragen der Planung, Festlegung und Errichtung von Bundesstraßen am Beispiel der Wiener-Außenring-Schnellstraße S1, ÖZW 2021, 163; Zehetner/Haberer, (Kein) Licht am Ende des Tunnels?, ecolex 2022, 261.

BeiträgeHeinz MayerÖZW 2022, 46 Heft 2 v. 15.3.2022

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat mehrfach öffentlich erklärt, dass der Lobau-Tunnel nicht gebaut werde. Sie beruft sich dabei auf einen sogenannten "Evaluierungsbericht", dessen Autoren offiziell nicht bekannt gegeben wurden; dem Vernehmen nach wurde er – zumindest überwiegend – von Mitarbeitern ihres Ministeriums verfasst.

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