Änderungen von Anlagen, die der Betrieb auf eigene Verantwortung ohne Verfahren sofort realisieren kann (wie die "emissionsneutrale" Änderung nach der GewO-Novelle 2017), finden nach anfänglicher Skepsis in der Praxis immer mehr Anklang. Gleiches gilt für ähnliche Regelungen anderer Materiengesetze, etwa im UVP-, Mineralrohstoff- und Eisenbahnrecht. Diese positive Resonanz ist einer ermutigend liberalen Judikatur der Verwaltungsgerichte, die vom VwGH jüngst bestätigt wurde, zu verdanken. Ein Erlass des BMDW zu Photovoltaik-Anlagen und E-Tankstellen entfaltet zusätzliche Schubkraft. Der Beitrag resümiert den aktuellen Erkenntnisstand und zeigt, wie die unternehmerische Praxis die Risiken von Investitionen auf eigene Gefahr durch Compliance-Systeme abfedern kann.