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Verfahrensfreie Änderungen und Compliance im Anlagenrecht

BeiträgeWilhelm BergthalerÖZW 2022, 24 Heft 1 v. 15.1.2022

Änderungen von Anlagen, die der Betrieb auf eigene Verantwortung ohne Verfahren sofort realisieren kann (wie die "emissionsneutrale" Änderung nach der GewO-Novelle 2017), finden nach anfänglicher Skepsis in der Praxis immer mehr Anklang. Gleiches gilt für ähnliche Regelungen anderer Materiengesetze, etwa im UVP-, Mineralrohstoff- und Eisenbahnrecht. Diese positive Resonanz ist einer ermutigend liberalen Judikatur der Verwaltungsgerichte, die vom VwGH jüngst bestätigt wurde, zu verdanken. Ein Erlass des BMDW zu Photovoltaik-Anlagen und E-Tankstellen entfaltet zusätzliche Schubkraft. Der Beitrag resümiert den aktuellen Erkenntnisstand und zeigt, wie die unternehmerische Praxis die Risiken von Investitionen auf eigene Gefahr durch Compliance-Systeme abfedern kann.

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