Die durch die EZG-Novelle 2020 modifizierte Regelung zur Stilllegung von Anlagen ermöglicht es Anlageninhabern, bei Unterschreiten der Schwellenwerte während einer laufenden Emissionshandelsperiode aus dem Emissionshandelssystem auszusteigen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die neue Regelung sowie aktuelle Judikatur zum emissionshandelsrechtlichen Anlagenbegriff.