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Zur Stilllegung und Teilung von Anlagen nach dem Emissionszertifikategesetz 2011

BeiträgeJohannes HartliebÖZW 2021, 176 Heft 4 v. 15.9.2021

Die durch die EZG-Novelle 2020 modifizierte Regelung zur Stilllegung von Anlagen ermöglicht es Anlageninhabern, bei Unterschreiten der Schwellenwerte während einer laufenden Emissionshandelsperiode aus dem Emissionshandelssystem auszusteigen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die neue Regelung sowie aktuelle Judikatur zum emissionshandelsrechtlichen Anlagenbegriff.

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