Der Beitrag untersucht, welchen verfassungsrechtlichen Determinierungsanforderungen Gesetz- und Verordnungsgeber bei an die breite Öffentlichkeit gerichteten und stark "eingriffsintensiven" Verwaltungsstrafbestimmungen unterliegen und wie sich jene Determinierungsanforderungen zur Möglichkeit der Berufung auf einen schuldausschließenden Rechtsirrtum nach § 5 Abs 2 VStG verhalten. Als Fallbeispiel zur Veranschaulichung dieser Fragen dienen Regelungen über das "Betreten öffentlicher Orte" aus der Anfangszeit der COVID-19-Pandemie.