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Rechtsirrtum und Determinierungsgebot*)*)Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um die überarbeitete Version meines am 07. 04. 2021 an der Wirtschaftsuniversität gehaltenen Habilitationsvortrages. Der Vortragsstil wurde beibehalten. Ich bedanke mich herzlich für die Fragen und Diskussionsbeiträge im Rahmen des Kolloquiums, die ich in der Schriftfassung – soweit möglich – berücksichtigt habe. Dank gebührt auch Univ.-Prof. DDr. Michael Potacs für zahlreiche kritische Anregungen zu früheren Fassungen des Manuskripts.

BeiträgeClaudia WutscherÖZW 2021, 134 Heft 4 v. 15.9.2021

Der Beitrag untersucht, welchen verfassungsrechtlichen Determinierungsanforderungen Gesetz- und Verordnungsgeber bei an die breite Öffentlichkeit gerichteten und stark "eingriffsintensiven" Verwaltungsstrafbestimmungen unterliegen und wie sich jene Determinierungsanforderungen zur Möglichkeit der Berufung auf einen schuldausschließenden Rechtsirrtum nach § 5 Abs 2 VStG verhalten. Als Fallbeispiel zur Veranschaulichung dieser Fragen dienen Regelungen über das "Betreten öffentlicher Orte" aus der Anfangszeit der COVID-19-Pandemie.

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