Vor einigen Monaten hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Anpassung der TEN-EVO veröffentlicht, um diese in Einklang mit dem European Green Deal zu bringen. Die TEN-E-VO ist im Jahr 2013 im Rahmen einer (hinkenden) VO in Kraft getreten und strebt für die von ihr erfassten Vorhaben im Bereich der Energieinfrastruktur die beschleunigte Durchführung an. Wenn auch aufgrund einer Übergangsbestimmung und der Zurückhaltung bei Projektnominierungen die TEN-E-VO in Österreich bislang nur begrenzt Anwendung finden kann, zeigt sich ihr Potenzial zuletzt im Erkenntnis zur Salzburgleitung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Regelungen der aktuell geltenden TEN-E-VO und analysiert den Änderungsvorschlag der Kommission. Dabei zeigt sich, dass die Auswirkungen des Kommissionsvorschlages nicht überschätzt werden sollten.