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Genehmigungspflicht für mobile Anlagen im Verhältnis AWG 2002, UVP-G 2000 und GewO 1994

BeiträgeNikolas HartmannÖZW 2021, 59 Heft 2 v. 15.3.2021

Im Anlagenrecht stellt überwiegend die Ortsgebundenheit der Anlage den zentralen Anknüpfungspunkt dar. Muss daher hinter jedem Einsatz von beweglichen Einrichtungen immer eine Umgehungsabsicht der strengen Genehmigungsvoraussetzungen vermutet werden oder gibt es ein legitimes Interesse am genehmigungsfreien Betrieb?1)1)Dieser Beitrag stellt einen Auszug aus der Masterarbeit des Autors dar und soll einen Anreiz zu weiteren Diskussionen bieten. Ein Exemplar der vollständigen Arbeit liegt in der Bibliothek der WU zur Einsicht auf.

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